Selbstauskunft

Mieter sollten bei einer Mieterselbstauskunft folgende Punkte beachten:

  • Nur zulässige Fragen beantworten. Der Vermieter darf nur Fragen stellen, die für die Beurteilung der Mietwürdigkeit relevant sind. Dazu gehören Angaben zur Person, zum Familienstand, zum Beschäftigungsverhältnis, zum Einkommen und zur finanziellen Situation. Fragen zu Religion, ethnische Herkunft, Vorstrafen, politischer Einstellung, sexueller Orientierung, Hobbys, Rauchen oder Krankheiten sind unzulässig.
  • Die Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen. Falsche Angaben in der Mieterselbstauskunft können den Mieter in Schwierigkeiten bringen. Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn er erfährt, dass der Mieter falsche Angaben gemacht hat.
  • Die Selbstauskunft sorgfältig lesen und prüfen. Bevor der Mieter die Selbstauskunft unterschreibt, sollte er sie sorgfältig lesen und prüfen. Er sollte sich vergewissern, dass alle Angaben korrekt sind und dass er mit den Fragen einverstanden ist.
  • Eine Kopie der Selbstauskunft behalten. Der Mieter sollte eine Kopie der Selbstauskunft behalten. Diese kann ihm später als Nachweis dienen, wenn es zu Unstimmigkeiten mit dem Vermieter kommt.

Hier sind einige konkrete Tipps für die Beantwortung der Fragen in der Mieterselbstauskunft:

  • Bei Fragen nach dem Einkommen sollten Sie das Nettoeinkommen angeben. Das Bruttoeinkommen ist für die Beurteilung der Mietwürdigkeit nicht relevant.
  • Wenn Sie mit anderen Personen zusammenziehen möchten, sollten Sie diese ebenfalls in der Selbstauskunft angeben.
  • Wenn Sie Haustiere haben, sollten Sie dies ebenfalls in der Selbstauskunft angeben.
  • Wenn Sie in der Vergangenheit Mietschulden hatten, sollten Sie diese offenlegen. Der Vermieter hat ein Recht auf diese Information.

Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie eine Frage in der Mieterselbstauskunft beantworten sollen, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.