Vor- Nachteile bei Befristete Mietverträge
Befristete Mietverträge können bei veränderten Lebenssituationen zum Problem werden.
Wer vor Ablauf der Vertragsdauer ausziehen möchte, muss laut Mietrecht die weiteren Monatsmieten dennoch bezahlen. Die gängige Auffassung, dieser Pflicht könne man durch Stellen eines Nachmieters entgehen, ist nicht immer zutreffend. Nur wenn im Mietvertrag diesbezüglich ausdrückliche Regelungen bestehen, muss der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren. Ausnahmen bilden lediglich Härtefälle, wie ein beruflich bedingter Umzug, eine schwere Krankheit oder eine vom Vermieter widerrechtlich abgelehnte Untervermietung. Der Nachmieter muss bereit sein, den Mietvertrag mit allen vereinbarten Bedingungen weiterzuführen. Außerdem wird dem Vermieter eine Bedenkzeit von drei Monaten eingeräumt. Ob eine eventuelle Ablehnung des Nachmieters rechtens ist, prüft im Zweifelsfall das Gericht.