Vermieter muss versuchen die Gas oder Ölkosten niedrig zu halten
Vermieter müssen versuchen die Betriebskosten wie zum Beispiel Heizkosten wirtschaftlich zu halten. Das heißt, Mieter müssen z. B. Gasverträge mit sehr schlechten Konditionen nicht hinnehmen. Ebenso bei Stromlieferverträgen.
Diese Verpflichtung ist §560 BGB festgeschrieben.
Es ist jedoch seitens des Vermieters nicht notwendig ständig den Anbieter zu wechseln. Vielmehr muss der Vermieter alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen um einen wirtschaftlichen Tarif zu bekommen.
Aus Mietersicht ist häufig ratsam mit dem Vermieter über den Gas- oder Stromanbieter zu sprechen oder ihm Vorschläge von möglicherweise günstigeren Anbietern zu machen.
Sollte der Vermieter jedoch nachweislich einen vergleichsweise teuren Tarif in der Nebenkostenabrechnung verrechnen, ist es möglich dass der Mieter Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend macht.