Probleme mit anderen Mieter beim Pflanzen gießen

Sommer, Sonne, herrliches Wetter.

Da haben nicht nur die Menschen Durst, sondern auch die Pflanzen. Ganz besonders gilt das für Containerpflanzen. Dazu gehören auch die Blumen in Balkonkästen. Sie müssen fleißig gegossen werden. Vor allem bei Balkonen ab dem ersten Stockwerk kommt es dabei immer wieder zu Problemen. Die ausgetrocknete Erde kann das Wasser nicht sofort aufnehmen, die Kästen fangen an zu lecken und tropfen auf den Balkon im drunterliegenden Stockwerk. Dort angekommen ist das Wasser natürlich nicht mehr frisch und sauber, sondern transportiert bereits Erde mit – "Dreck" wird der betroffene Nachbar im Stockwerk tiefer das nennen und sich tüchtig ärgern.

Was sagt das Mietrecht ?

Das Mietrecht kennt in diesem Fall keine Gnade. Balkonpflanzen müssen so gegossen werden, dass kein anderer Mieter belästigt wird. Sonst gibt es einen Anspruch auf Schadensersatz.

Weitere Antworten rund um das Thema "Mietrecht" kann Ihnen ein Rechtsanwalt beantworten, unsere Empfehlung z.B. für den Großraum von Remscheid und Umgebung Rechtsanwalt für Mietrecht in Remscheid Herr Sönke Nippel !