Mieterhöhung aufgrund der Heizungsmodernisierung

Es ist dem Vermieter laut §554 BGB erlaubt modernisierungsarbeiten durchzuführen. Der Haus- oder Wohnungsvermieter muss dies jedoch vorher ankündigen mit einer Angabe über die Dauer der Arbeiten. Bei dieser Information hat der Vermieter ebenfalls die zu erwartende Mieterhöhung anzugeben. Die Ankündigung muss vom Vermieter 3 Monate vor der Modernisierungsmaßnahme schriftlich mitgeteilt werden.

Die Mieterhöhung kann um 11% der Modernisierungskosten jährlich steigen. Die Modernisierungskosten sind durch Rechnungen vom Vermieter zu belegen (siehe §559 BGB, §559 a BGB).