Mieter haben das Recht die Belege der Nebenkostenabrechnung einzusehen

Mieter einer Wohnung oder eines Hauses haben das Recht die Belege der Nebenkostenabrechnung einzusehen und zu kopieren
Dies wurde in einem Urteil des Amtsgerichtes München festgestellt.

Im konkreten Fall konnte die Mieterin die Belege zwar einsehen, aber der Vermieter verweigerte das Kopieren oder Abfotografieren der Belege.

Das Amtsgericht begründete ihr für die Mieterin positives Urteil damit, da eine genaue Überprüfung der Nebenkostenabrechnung nicht nur durch einsehen der Belege alleine durchgeführt werden kann.

Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Belege beim Kopieren oder vervielfältigen nicht beschädigt werden.

Das genaue Urteil ist vom 21.09.2009, Aktenzeichen 412 C 34593/08
vom Amtsgericht München.