Gasversorgungspflicht und Stromversorungspflicht
In Deutschland existiert ein Gesetz das die Energielieferanten verpflichtet den Endkunden Strom und Gas zu liefern.
Dieses ist der Grundversorgungspflicht § 36 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) geregelt.
Durch dieses Gesetz ist also eine Lieferung von Gas und Strom in jedem Fall (bis auf Wartungsarbeiten oder Defekten der Leitungen) gewährleistet.
In jeder Region gibt es einen sogenannten Grundversorger, der auf jeden Fall Energie liefern muss.