Familienrecht

Das Vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches beinhaltet das Familienrecht.

Geregelt werden hier die Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft, gesetzliches und vertragsmäßiges Güterrecht, Gütergemeinschaft, Scheidungsgründe und Unterhalt, Versorgungsausgleich und kirchliche Verpflichtungen, Verwandtschaft, Abstammung, allgemeine und besondere Vorschriften der Unterhaltspflicht, das Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im allgemeinen, elterliche Sorge für eheliche und nichteheliche Kinder, die Annahme als Kind sowie eingetragene Lebenspartnerschaft.

Das Familienrecht ist Eng mit dem Mietrecht verbunden, weitere Fach-Infos und Beratung erhalten Sie z.B. beim Mieterbund ( www.mieterbund.de ) bzw. bei einem Fachanwalt für Familienrecht und Mietrecht wie z.b. Kanzlei Groll, Gross & Steiner der Anwaltskanzlei für München und Umgebung !