Energieausweis/Energiepass
Ab wann ist nun ein Energieausweis Pflicht für Immobilienbesitzer?
Der Energieausweis ist ab dem 1. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter des Gebäudes eingeführt worden und ist auch verpflichtend für die Immobilienbesitzer.
Jeder Eigentümer einer Immobilie muss bei Vermietung und Verkauf diese den Energieausweis interessierten Mietern und Käufern zugänglich zur Verfügung stellen.
Wobei es da eine zeitliche Staffelung gibt:
Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, gilt die Ausweispflicht ab dem 1. Juli 2008 und für Wohngebäude die nach den 1965 errichtet worden sind benötigen einen Energieausweis ab dem 1. Januar 2009.
Einzige Ausnahme: Baudenkmäler benötigen keinen Energieausweis.
Bis zum 30. September 2008 besteht eine Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und einem verbrauchsbasiertem Energieausweis. Nach diesem Zeitpunkt gilt: Ein Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Außer während der Bauphase oder durch eine spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In diesem Fall ist auch ein nach dem 30.September 2008 ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Gebäude gilt die Wahlfreiheit.
Ab 2002 sind ja bereits bei Neubauten Bedarfsausweise generell bereits vorgeschrieben.
Der Energieausweis ( übrigens ehemals Energiepass genannt ) kann von den verschiedensten Personen ausgestellt werden. Wie z.B. Energieberatern, Architekten und Handwerksmeistern.
Der Energieausweis ist verpflichtend, d.h. sie müssen diesen vorweisen können. Im schlimmsten Fall müssten Sie mit rechtl. Konsequenzen rechnen.