Laut Urteil - keine unnötigen Kosten bei der Modernisierung
Der BGH in Karlsruhe hat mit dem Urteil (BH VIII ZR 411/08; BGH VIII ZR 84/08) nun festgehalten das unnötige Kosten für den Mieter bei einer Modernisierung der Mietwohnung verboten sind !
In diesem Fall ging es um unnötige Arbeiten/Kosten die ein Vermieter beim anbringen von zwei Wasseruhren dem Mieter "auf Auge" drücken wollte - so geht das aber nicht, meinte der Richter, das abbauen der Küchenarbeitsplatte und andere "unnötige" Arbeiten dürfen nicht auf Kosten des Mieters gehen...