Kündigungsgrund: Falsche Angabe in der Selbstauskunft
Einem Mieter kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden, falls der Mieter bei der Selbstauskunft falsche Daten angegeben hat.
Laut einem aktuellen Urteil des Landgerichts München hat ein Vermieter das Recht über das Einkommen seines Mieters bescheid zu wissen. Werden dem Vermieter falsche Angaben mitgeteilt, ist dies ein Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.
Im konkreten Fall, der vor dem LG München verhandelt wurde, gab der Mieter bei der Selbstauskunft bei der Nettoangabe sein Bruttogehalt an. Außerdem gab er an in einer Festanstellung zu sein, er war jedoch nur freiberuflich für ein Unternehmen tätig.
LG München
Aktenzeichen 14S18532/08