Herbstlaub Reinigung

Im Herbst, wenn die Bäume ihre Blätter verlieren ist muss wie im Winter der Gehweg geräumt werden. Die Gemeinden treten diese Räumpflicht auf die Hausbesitzer (Vermieter) in der Regel ab. Die Vermieter geben diese Pflicht wie auch die Schneeräumpflicht meist auf ihre Mieter ab. Sofern die Mieter diese Aufgaben erledigen müssen, ist dies im Mietvertrag festgehalten.

Wenn dies im Mietvertrag festgehalten ist, sollte diese Aufgabe auch erledigt werden. Da bei Unfällen, z.B. wenn durch nasses/feuchtes Laub im Herbst ein Fahrradfahrer stürzt, kann derjenige in Regess genommen werden, der seinen Pflichten - in diesem Fall die Verkehrssicherungspflicht - missachtet hat.

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